Das Wichtigste auf einen Blick
L-/H-Gas-Marktraumumstellung und Gasverbrauchsgeräteanpassung
Seit 2015 besteht die Notwendigkeit zur regionalen und kommunalen Umstellung von Versorgungsnetzen und damit auch die Anpassung der Gasverbrauchsgeräte und -anlagen auf hochkalorisches Erdgas (Erdgas H). Nur so können auch weiterhin das hohe Qualitätsniveau und die Sicherheit der Gasversorgung aufrechterhalten werden. Infolge des höheren Energiegehalts von Erdgas H ist die Anpassung von häuslichen, gewerblichen und industriellen Gasverbrauchsgeräten und -anlagen notwendig. Unter Umständen sind davon auch die gastechnischen Anlagenkomponenten der Infrastrukturbetreiber zur Vermeidung einer Überlastung bzw. zur Messwertaufnahme betroffen.
Aktuelles
Die Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) ist am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 rückwirkend in Kraft. Sie finden die Verordnung unter folgendem Link: Link zum Bundesanzeiger
Die Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen und ist in Abhängigkeit des Heizgerätealters gestaffelt, da der zu berücksichtigende Wert der Geräte mit dem Alter abnimmt. Die Altersbestimmung erfolgt anhand des Typschilds des Gasgerätes und ist damit vom Eigentümer leicht nachzuweisen. Auch die Gasverbrauchsgerätekostenerstattungsverordnung ist wie der § 19a EnWG technologieoffen